Tempo-30 in der Lilienstraße / 10.4.2019

Verkehrsprobleme in der Lilienstraße

Anwohnerinnen und Anwohner, der Fuß- und der Radverkehr leiden unter den Verkehrsproblemen in der Lilienstraße. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird meist nicht eingehalten.

Die SPD Au-Haidhausen fordert Maßnahmen zur Einhaltung:

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h ist im gesamten Verlauf der Lilienstraße wiederholt zu kennzeichnen. Eine deutlichere Beschilderung oder die farbliche Kennzeichnung auf der Fahrbahn sind notwendig.

Darüber hinaus soll ein "Dialogdisplay" aufgestellt werden, eine Tafel, welche dem Autofahrer anzeigt, ob er zu schnell fährt.

Die Lilienstraße ist in Zeiten der Hauptverkehrszeit belastet wie eine innerstädtische Hauptverkehrsstraße und wird entsprechend mit großer Verkehrsmenge und hoher Geschwindigkeit befahren. Sie weist in den meisten Teilen eine grpße Breite auf, die zum Fahren mit hoher Geschwindigkeit geradezu einlädt.

Für schwächere Verkehrstelnehmer (ältere oder gehbehinderte Menschen, Kinder), die entlang der Straße wohnen, ist es tatsächlich oft schwierig und gefährlich, die Straße zu überqueren, da diese beidseitig zugeparkt ist, in vielen Bereichen mit Schrägparken. Gesicherte Übergänge gibt es keine. Es ist deshalb besonders wichtig, die zuverlässige Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen.

Außerdem soll mehr für den Radverkehr getan werden: Da die Straße eine große Breite aufweist, ist es möglich, die derzeitige Praxis von vielen RadlerInnen, in Gegenrichtung zu fahren, zu legalisieren und wir fordern deshalb die abschnittsweise Prüfung, ob der Radverkehr zwischen Georg-Riedmeier-Weg bzw. Paulaner Platz (nördliche Seite) und der Einmündung Schwarzstraße in Gegenrichtung freigegeben werden kann.

Bereits 2015 hatte die SPD im Bezirksausschuss Au-Haidhausen auf das Problem aufmerksam gemacht, dass in der Lilienstrße mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und damals in einem Antrag gefordert, auf der Straße Erinnerungen an Tempo 30 anzubringen (SPD-Antrag im BA Au-Haidhausen 11/2015)

Die Verwaltung hatte dieses Ansinnen damals abgelehnt, da ein Verkehrsschild mit dem Hinweis auf das Tempo-Limit ausreichend sei.